Der Internetkonzern steht aufgrund seiner Marktmacht bei E-Commerce und des Cloud-Geschäfts AWS unter besonderer Missbrauchsaufsicht.
Das Bundeskartellamt hat eine „überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb“ von Amazon festgestellt. Das teilten die Wettbewerbshüter in einer Pressemitteilung mit. Das Bundeskartellamt entschied bereits am 05 Juli darüber.
Amazons Wettbewerbsposition verschaffe dem Unternehmen „eine Machtposition, die ihm vom Wettbewerb nicht hinreichend kontrollierte marktübergreifende Verhaltensspielräume eröffnet“, heißt es in der Erklärung. Für Amazon bedeutet das, nun unter besonderer Aufsicht durch das Bundeskartellamt zu stehen. Die Entscheidung ist auf fünf Jahre befristet.