Bei einem Rechtsstreit über Gesundheits-Tapes entschied der BGH, dass Händler nicht für Kundenrezensionen auf Amazon haften.

Ein Händler haftet grundsätzlich nicht für Kundenbewertungen auf Amazon. Dies entschied am Donnerstag der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Damit unterlag in letzter Instanz der Verband Sozialer Wettbewerb (VSW), der erreichen wollte, dass Bewertungen zu einem Tape gelöscht werden. Im vorliegenden Fall hatten mehrere Kunden unter ein Angebot geschrieben, dass das Tape schnell gegen Schmerzen helfe. Eine solche Wirkung ist wissenschaftlich aber nicht nachgewiesen.
Nach Feststellung des BGH hatte der Händler aber nicht mit den Kundenbewertungen geworben. Die höchsten deutschen Richter unterstrichen zudem, solche Bewertungen seien vom Verbraucher gewünscht und als Meinung verfassungsrechtlich geschützt. Für eine konkrete Gesundheitsgefährdung, die dieses Recht hätten aushebeln können, habe es jedoch keine Anhaltspunkte gegeben. 

heide.de 20.02.2020

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