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Registrierung im LUCID Verpackungsregister

Registrierung im LUCID Verpackungsregister


Sie ist eine der drei Pflichten aus dem Verpackungsgesetz (
VerpackG): Die Registrierung bei LUCID.
Hinter dem LUCID Verpackungsregister steckt die Behörde Zentrale Stelle Verpackungsregister, die
die korrekte Befolgung der Vorgaben des VerpackG überprüft. Oftmals sind Unternehmen, die sich
an das Verpackungsgesetz halten müssen, nicht vollständig oder fehlerhaft registriert. Wie wird die
Registrierung vollständig abgeschlossen? Was ist dabei zu beachten? Antworten und einen
Überblick über Ihre Pflichten erhalten Sie hier.


Inhalt


Registrierungsanleitung – So melden Sie sich an!

Wer muss sich im LUCID Verpackungsregister registrieren

Was ist bei der Registrierung unbedingt zu beachten

Pflichten


Anleitung: So registrieren Sie sich im LUCID Verpackungsregister


Für die korrekte Einhaltung Ihrer Pflichten aus dem Verpackungsgesetz muss Ihre Registrierung
vollständig und fehlerfrei sein. Andernfalls handeln Sie nicht gesetzeskonform und müssen mit
Abmahnungen von der
Zentralen Stelle Verpackungsregister – dem Kontrollorgan des VerpackG –
rechnen. Ab dem 01. Mai 2022 haben Sie die Möglichkeit, auch nicht systembeteiligungspflichtige
Verpackungen bei der Registrierung anzugeben. Ab dem 01. Juli 2022 wird diese Angabe im
Rahmen der Novelle verpflichtend.


Zur Vereinfachung haben wir Ihnen eine übersichtliche Anleitung der Registrierung erstellt:


1. Aufruf der LUCID-Registrierungsseite für Hersteller:

https://lucid.verpackungsregister.org/Hersteller/Registrierung/Teil-1

2. Erstellung eines Logins (Durchlaufen Sie alle 4 Schritte: „Stammdaten“, „Angaben zu den
Verpackungen“, „Markennamen“ und „Zusammenfassung“)

3. Bestätigung der Daten innerhalb von 24 Stunden durch den per Mail erhaltenden
Verifizierungslink

4. Vervollständigung der Stammdaten im LUCID-Konto

5. Verpackungen bei einem dualen System lizenzieren lassen. → hierbei handelt es sich um die
2. Pflicht des VerpackG, die Systembeteiligungspflicht; erst nachdem diese weitere Pflicht
erfüllt ist, kann die

6. Registrierungsnummer bei Ihrem dualen System hinterlegen

7. Name des dualen Systems in den LUCID-Stammdaten angeben

8. Angabe der von Ihnen bei dem dualen System lizenzierten Verpackungsmengen für das
laufende Jahr unter dem Reiter „Datenmeldung“*

*Wichtig: Welche Datenmeldung Sie in LUCID vornehmen, hängt ganz…



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