Registrierung im LUCID Verpackungsregister
Zitat von MartynaStankeviciute am 25. Mai 2022, 18:19 UhrRegistrierung im LUCID Verpackungsregister
Sie ist eine der drei Pflichten aus dem Verpackungsgesetz (VerpackG): Die Registrierung bei LUCID.
Hinter dem LUCID Verpackungsregister steckt die Behörde Zentrale Stelle Verpackungsregister, die
die korrekte Befolgung der Vorgaben des VerpackG überprüft. Oftmals sind Unternehmen, die sich
an das Verpackungsgesetz halten müssen, nicht vollständig oder fehlerhaft registriert. Wie wird die
Registrierung vollständig abgeschlossen? Was ist dabei zu beachten? Antworten und einen
Überblick über Ihre Pflichten erhalten Sie hier.
Inhalt
• Registrierungsanleitung - So melden Sie sich an!
• Wer muss sich im LUCID Verpackungsregister registrieren
• Was ist bei der Registrierung unbedingt zu beachten
• Pflichten
Anleitung: So registrieren Sie sich im LUCID Verpackungsregister
Für die korrekte Einhaltung Ihrer Pflichten aus dem Verpackungsgesetz muss Ihre Registrierung
vollständig und fehlerfrei sein. Andernfalls handeln Sie nicht gesetzeskonform und müssen mit
Abmahnungen von der Zentralen Stelle Verpackungsregister – dem Kontrollorgan des VerpackG -
rechnen. Ab dem 01. Mai 2022 haben Sie die Möglichkeit, auch nicht systembeteiligungspflichtige
Verpackungen bei der Registrierung anzugeben. Ab dem 01. Juli 2022 wird diese Angabe im
Rahmen der Novelle verpflichtend.
Zur Vereinfachung haben wir Ihnen eine übersichtliche Anleitung der Registrierung erstellt:
1. Aufruf der LUCID-Registrierungsseite für Hersteller:
https://lucid.verpackungsregister.org/Hersteller/Registrierung/Teil-1
2. Erstellung eines Logins (Durchlaufen Sie alle 4 Schritte: "Stammdaten", "Angaben zu den
Verpackungen", "Markennamen" und "Zusammenfassung")
3. Bestätigung der Daten innerhalb von 24 Stunden durch den per Mail erhaltenden
Verifizierungslink
4. Vervollständigung der Stammdaten im LUCID-Konto
5. Verpackungen bei einem dualen System lizenzieren lassen. → hierbei handelt es sich um die
2. Pflicht des VerpackG, die Systembeteiligungspflicht; erst nachdem diese weitere Pflicht
erfüllt ist, kann die
6. Registrierungsnummer bei Ihrem dualen System hinterlegen
7. Name des dualen Systems in den LUCID-Stammdaten angeben
8. Angabe der von Ihnen bei dem dualen System lizenzierten Verpackungsmengen für das
laufende Jahr unter dem Reiter „Datenmeldung“*
*Wichtig: Welche Datenmeldung Sie in LUCID vornehmen, hängt ganz davon ab, wann Sie den
Lizenzierungsvertrag abschließen und sich im LUCID Verpackungsregister registrieren. Erfolgt der
Vertragsabschluss und die Registrierung vor Beginn eines neuen Kalenderjahres (= z. B. in 2019) für
das neue Jahr (= 2020), so reichen Sie in Ihrem LUCID-Konto unter dem Reiter „Datenmeldung“ eine
initiale Planmengenmeldung für die geschätzten Jahresmengen des Folgejahres (= 2020) ein.
Schließen Sie den Systembeteiligungsvertrag und die Registrierung während eines Jahres für das
laufende Jahr ab, so müssen Sie in Ihrem LUCID-Konto unter „Datenmeldung“ eine unterjährige
Mengenmeldung einreichen.
Wer muss die Registrierung im LUCID Verpackungsregister vornehmen?
Alle Hersteller und Händler, die Verkaufsverpackungen in den Verkehr bringen, die schlussendlich bei
privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen, müssen die Pflichten des Verpackungsgesetzes
einhalten und sich deshalb im LUCID Verpackungsregister registrieren.
Hinweis: Die Novelle des Verpackungsgesetzes, die seit dem 03. Juli 2021 in Kraft ist, sieht u.a. eine
erweiterte Registrierungspflicht vor. Ab dem 01. Juli 2022 müssen sich daher Inverkehrbringer aller
Verpackungen bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister in LUCID anmelden. Dies betrifft auch die
Erst-Inverkehrbringer nicht systembeteiligungspflichtiger Verpackungen (wie z.B.
Transportverpackungen) und die Letzt-Inverkehrbringer von Serviceverpackungen.
Was ist bei Ihrer Registrierung zu beachten?
Das LUCID Verpackungsregister wurde von der Zentralen Stelle Verpackungsregister ins Leben
gerufen, um die Unternehmen, die Verpackungen in den Umlauf bringen, im Rahmen ihrer
Produktverantwortung an den Kosten für das Recycling von Verpackungsabfällen zu beteiligen und
die Kreislaufwirtschaft so auf ein zukunftsfähiges Gerüst zu stellen. Um Trittbrettfahrer zu
vermeiden, kann eine Registrierung im LUCID Verpackungsregister nur von den Unternehmen
höchstpersönlich erfolgen. Betroffene Unternehmer können keine Dritte, wie beispielsweise ein
duales System damit beauftragen, die Registrierung oder Datenmeldungen für sie zu übernehmen.
Für eine Registrierung werden folgende Daten benötigt:
• Verantwortliche Person des Unternehmens
• Angaben eines Bearbeiters
• E-Mail-Adresse & selbstgewähltes Passwort zum Login
• Anschrift des Unternehmens
• Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID)
• Nationale Kennnummer (bspw. Handelsregisternummer)
• Auflistung aller Markennamen
Die gemeldeten Mengen im LUCID-Konto und beim dualen System müssen stets übereinstimmen, da
diese von der Zentralen Stelle Verpackungsregister überprüft werden. Daher gilt: Wenn eine
Mengenmeldung/-anpassung beim dualen System vorgenommen wird, muss diese Anpassung auch
im LUCID-Konto unter „Datenmeldung“ vorgenommen werden.Übersicht der Pflichten
Wer nach dem Verpackungsgesetz als Erst-Inverkehrbringer von Verkaufsverpackungen gilt, somit
Verpackungen erstmalig mit Ware befüllt und gewerbsmäßig in Verkehr bringt, muss insgesamt drei
Pflichten einhalten:
1. Registrierungspflicht: Betroffene Unternehmen müssen eine vollständige, wie in der
Anleitung erklärte Registrierung im LUCID Verpackungsregister vornehmen.
2. Systembeteiligungspflicht: Über ein „Lizenzentgelt“ beteiligen sich die Unternehmen an der
fachgerechten Verwertung der Verpackungen an einem dualen System. Die im LUCID-
Dashboard ersichtliche Registrierungsnummer muss bei dem dualen System angegeben
werden.
3. Datenmeldepflicht: Abschließend müssen die lizenzierten Verpackungsmengen und der
Name des dualen Systems in dem LUCID-Konto gemeldet werden. Die Datenmeldung ist eine
fortlaufende Pflicht, die vor allem zu Beginn eines Jahres durch die Jahresabschluss-
Mengenmeldung erfolgen muss.
Registrierung im LUCID Verpackungsregister
Sie ist eine der drei Pflichten aus dem Verpackungsgesetz (VerpackG): Die Registrierung bei LUCID.
Hinter dem LUCID Verpackungsregister steckt die Behörde Zentrale Stelle Verpackungsregister, die
die korrekte Befolgung der Vorgaben des VerpackG überprüft. Oftmals sind Unternehmen, die sich
an das Verpackungsgesetz halten müssen, nicht vollständig oder fehlerhaft registriert. Wie wird die
Registrierung vollständig abgeschlossen? Was ist dabei zu beachten? Antworten und einen
Überblick über Ihre Pflichten erhalten Sie hier.
Inhalt
• Registrierungsanleitung - So melden Sie sich an!
• Wer muss sich im LUCID Verpackungsregister registrieren
• Was ist bei der Registrierung unbedingt zu beachten
• Pflichten
Anleitung: So registrieren Sie sich im LUCID Verpackungsregister
Für die korrekte Einhaltung Ihrer Pflichten aus dem Verpackungsgesetz muss Ihre Registrierung
vollständig und fehlerfrei sein. Andernfalls handeln Sie nicht gesetzeskonform und müssen mit
Abmahnungen von der Zentralen Stelle Verpackungsregister – dem Kontrollorgan des VerpackG -
rechnen. Ab dem 01. Mai 2022 haben Sie die Möglichkeit, auch nicht systembeteiligungspflichtige
Verpackungen bei der Registrierung anzugeben. Ab dem 01. Juli 2022 wird diese Angabe im
Rahmen der Novelle verpflichtend.
Zur Vereinfachung haben wir Ihnen eine übersichtliche Anleitung der Registrierung erstellt:
1. Aufruf der LUCID-Registrierungsseite für Hersteller:
https://lucid.verpackungsregister.org/Hersteller/Registrierung/Teil-1
2. Erstellung eines Logins (Durchlaufen Sie alle 4 Schritte: "Stammdaten", "Angaben zu den
Verpackungen", "Markennamen" und "Zusammenfassung")
3. Bestätigung der Daten innerhalb von 24 Stunden durch den per Mail erhaltenden
Verifizierungslink
4. Vervollständigung der Stammdaten im LUCID-Konto
5. Verpackungen bei einem dualen System lizenzieren lassen. → hierbei handelt es sich um die
2. Pflicht des VerpackG, die Systembeteiligungspflicht; erst nachdem diese weitere Pflicht
erfüllt ist, kann die
6. Registrierungsnummer bei Ihrem dualen System hinterlegen
7. Name des dualen Systems in den LUCID-Stammdaten angeben
8. Angabe der von Ihnen bei dem dualen System lizenzierten Verpackungsmengen für das
laufende Jahr unter dem Reiter „Datenmeldung“*
Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich, um den kompletten Beitrag zu lesen.