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Umsatzsteuer 2021- Fernverkehrsregelung

So sieht es nun aus:

Deutschland und Niederlande verkünden: Unsere IT-Systeme sind nicht bereit für die Einführung des OSS-Verfahrens ab dem 01.01.2021.

Beide Länder bitten um drei Jahre Aufschub, da eine EU-weite Nutzung des OSS-Verfahrens frühestens ab dem 01.01.2024 möglich wäre.

Hintergrund:

Der internationale Verkauf von Waren und Dienstleistungen stellt Online-Händler immer wieder vor neue Herausforderungen. Das Digitalpaket 2021 bringt eine Vielzahl an Umsatzsteuer-Änderungen, die sich auf den internationalen Waren- und Dienstleistungshandel auswirken.

Was ändert sich ab dem 01.01.2021 für Sie und Ihr Unternehmen, wenn Sie im internationalen Handel tätig sind.

Das Digitalpaket des europäischen Rates bringt im Jahr 2021 einige Änderungen für Online-Händler, die Waren und Dienstleistungen EU-weit anbieten und verkaufen. (1)

Online-Händler können durch Verkaufsplattformen wie Amazon und eBay schnell internationale Märkte erobern. Hierdurch lässt sich der Umsatz schnell steigern, was aufgrund der geringen Margen im E-Commerce auch erfolgsentscheidend ist.

Aus umsatzsteuerlicher Sicht ergeben sich bei internationalen Verkäufen von Online-Händlern aber einige Herausforderungen. Bei Fehlern können Steuern mehrfach, gar nicht oder in falschen Ländern abgeführt werden. Um diese Fehler zu korrigieren, bedarf es oft eines hohen Verwaltungsaufwandes. Zudem gehen meist Strafgebühren der Finanzverwaltung mit der Fehlerkorrektur einher.

Umso entscheidender ist es, sich als Online-Händler bereits jetzt auf die wichtigsten umsatzsteuerlichen Änderungen im Jahr 2021 einzustellen.

Die Änderungen ergeben sich aufgrund des sogenannten Digitalpaket des europäischen Rates vom 05.12.2017.

Dieser ist noch nicht in deutsches Recht umgesetzt wurden, allerdings ist bereits jetzt abzusehen, welche konkreten Auswirkungen sich für deutsche Online-Händler ab dem 01.01.2021 ergeben werden.

Änderungen für Warenlieferungen in andere europäische Länder:

Übersicht:

  1. Was gilt bislang bei internationalen Warenverkäufen von Online-Handlern
  2. Umsatzsteuer Änderung 2021 – Wegfall individueller Lieferschwellen ins EU-Ausland
  3. Fernverkaufsregelung
  4. Keine Umsatzsteuerliche Registrierung im EU-Ausland mehr erforderlich
  5. Einführung der Schwellenwertregelung bei EU-Umsatz ab 2021
  6. Anwendungsvoraussetzung für die Schwellenwertregelung
  7. Keine Änderung bei Warenlieferungen ins EU-Ausland oder Drittländer
  8. Häufige Fragen zur neuen Fernverkehrsregelung ab 2021
  9. Ändern sich die die Fernverkehrsregelung
  10.  8.1. Ändern sich durch die Fernverkehrsregelung auch die Gegebenheiten in Ländern, in denen der Online-Händler bislang schon die Lieferschwelle überschritten hatte und registriert ist?
  11. 8.2. Beispielsweise besteht für einen Online-Händler schon eine Überschreitung der Lieferschwelle bzw. Registrierung in Österreich. Es werden monatliche Voranmeldungen dort abgegeben.
  12. 8.3. Kann ein…


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