Das Bundeskartellamt hat Amazon wegen des Verdachts auf wettbewerbswidrige Preisvorgaben abgemahnt. Laut dem Stern will die Behörde herausgefunden haben, dass Amazon über seinen Marketplace gezielt in die Preisgestaltung von Drittanbietern eingreift.

So sollen Händler durch algorithmische Mechanismen unter Druck gesetzt worden sein, ihre Preise zu senken – andernfalls drohten Maßnahmen wie der Ausschluss aus der sogenannten „Buy Box“ oder die Entfernung des Angebots von der Plattform. (faz.net, fr.de)
Die Esslinger Zeitung behauptet aus gut unterrichteten Quellen erfahren zu haben, dass das Kartellamt insbesondere die Praxis kritisiert, bei der Amazon die Sichtbarkeit von Angeboten reduziert, wenn diese nicht den von Amazon als angemessen erachteten Preisen entsprechen. Dies könne dazu führen, dass Händler ihre Produkte unterhalb ihrer Kosten anbieten müssen, um wettbewerbsfähig zu bleiben.
Amazon weist die Vorwürfe zurück und betont, dass wettbewerbsfähige Preise im Interesse der Kunden und Verkaufspartner liegen. Auf der Unternehmenswebseite erklärt Amazon, dass die Preisgestaltung auf dem Marketplace darauf abzielt, Kunden das bestmögliche Einkaufserlebnis zu bieten und gleichzeitig den Verkaufspartnern ein erfolgreiches Geschäft zu ermöglichen. (fr.de)
Das Bundeskartellamt hat Amazon nun Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Sollte die Behörde zu dem Schluss kommen, dass die Praktiken von Amazon gegen das Kartellrecht verstoßen, könnte sie das Unternehmen zu Änderungen zwingen. Amazon hätte dann die Möglichkeit, gegen eine solche Verfügung zu klagen.(mannheim24.de, sueddeutsche.de)
Die Debatte um Preisparität und Marktbeherrschung im Onlinehandel bleibt somit aktuell. Es bleibt abzuwarten, wie Amazon auf die Abmahnung reagieren wird und welche Konsequenzen dies für den E-Commerce-Markt in Deutschland haben könnte.(shopbetreiber-blog.de)
Quellen:
- 02.06.2025 | Stern | dpa
- 02.06.2025 | Esslinger Zeitung | dpa
- 02.06.2025 | About Amazon Deutschland | Unternehmenskommunikation